Kinderschutz-Richtlinie Hope for One / Hope Clubs

Mit dieser Vereinbarung treten Sie mit Hope for One e.V. in eine Partnerschaft ein. Wir wollen sehen, wie Kinder aus allen denkbaren Umständen auf der ganzen Welt durch eine Begegnung mit Gott verändert werden und als Lehrer, Leiter und Pastoren ihre Verantwortung für die nächste Generation wahrnehmen. Wir möchten Hoffnung spenden und Zukunft bauen. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch wertvoll und von Gott geliebt ist. Viele Kinder haben das noch nie erfahren - und das wollen wir ändern. Wir begegnen ihnen dort, wo sie sind und investieren persönlich in ihr Leben. Dabei vermitteln wir Gottes Liebe auf eine witzige und zugängliche Art. So entsteht die Grundlage für Hoffnung, Zukunft und ein verantwortungsvolles Leben. Als Partner unterstützen wir uns gegenseitig im effektiven Handeln zum Erreichen dieser Ziele.

 

1. Rechte von Kindern

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 bezüglich Kinderrechte besagt in Artikel 19: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“

1.1 Basisrechte

Die Rechte von Kindern können in folgende vier Basisrechte zusammengefasst werden:

  • Recht auf Leben: Bezieht sich auf das Lebensrecht eines Kindes. Sichert die Erfüllung ihrer/seiner Grundbedürfnisse in Bezug auf Name, Nationalität, Familie, Essen, Schutz, Kleidung und Medizin.
  • Entwicklungsrecht: Das Kind darf sich mental, spirituell, physisch, emotional und psychologisch frei entfalten.
  • Schutz: Kombiniert mehrere Rechte welche ein Kind vor Krieg, Missbrauch und Ausbeutung schützen. Kinder sollen eine sichere und positive Entwicklungsumgebung haben.
  • Teilhabe: Sichert Kindern den Zugang zu Informationen und Orten an denen sie ihre Gedanken und Meinungen mitteilen können. Hierbei sollen Kinder Zugang zu beratender Unterstützung erhalten um sich über sie betreffende Probleme in Bezug auf Familie, Schule, Kirche oder andere größere Gemeinschaften austauschen zu können.

 

2. Verpflichtungserklärung

  • Hope for One ist den Rechten und dem Wohlergehen des Kindes verpflichtet. Hope for One erklärt, dass alle Kinder, die an Programmen oder Aktivitäten von Hope for One teilnehmen unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Muttersprache, Glauben, politischen Einstellungen, sozialer Herkunft oder Behinderung mit Respekt behandelt werden. Dies inkludiert die UN Konvention zu Kinderrechten.
  • Hope for One verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in Sachen Kinderrechten zu unterrichten und auf die Einhaltung der Richtlinien zu achten, um eine geschützte Umgebung für Mitarbeiter und Kinder zu generieren.
  • Hope for One verpflichtet sich zur Beachtung aller das Kindeswohl betreffenden relevanten nationalen und regionalen Gesetze. Dies beinhaltet auch Gesetze zur Kinderarbeit. Ziel ist der Schutz des Kindeswohls.
  • Hope for One verpflichtet sich, seine Mitarbeiter anzuhalten, jedes in ihrer Obhut befindliche Kind mit Respekt und Würde zu behandeln. Die Mitarbeiter werden ermutigt, als gute Vorbilder voranzugehen und den Kindern zuzuhören.

 

2.1   Kindesmissbrauch wird wie folgt unterschieden:

  • Physischer Missbrauch: Jegliche körperliche Gewaltanwendung, wie z.B. schlagen oder treten sowie Zwangsarbeit. Solche Handlungen gefährden vorsätzlich das physische Wohlergehen des Kindes.
  • Mentaler/Emotionaler Missbrauch: Jedes Verhalten (z.B. Gesten und Worte), das wissentlich das Wohlergehen des Kindes gefährdet. Beispiele hierfür wären, Angst zu verbreiten oder Kinder wissentlich zu belästigen, zu irritieren oder zu entmutigen.
  • Vernachlässigung: Jede Untätigkeit des Erziehungsberechtigten oder in der Situation moralisch dazu verpflichteten Menschen. Wissentliche Vermeidung, die vier Grundbedürfnisse von Kindern zu stillen (Recht auf Leben, Recht zu lernen, Recht auf Teilhabe und Recht sich mitzuteilen).
  • Sexueller Missbrauch: Jegliche sexuelle Interaktion oder unzüchtige Handlung mit Kindern. Der Zwang, pornographisches Material anzusehen oder an pornographischen Handlungen teilzunehmen. Diese Handlungen sind als sexueller Missbrauch anzusehen, unabhängig von dem Einverständnis des Kindes oder des Erziehungsberechtigten.
  • Spiritueller Missbrauch: Machtmissbrauch durch einen spirituellen Leiter oder eine Autoritätsperson in einer Organisation, Kirche oder in der Familie. Diese Art von Machtmissbrauch stärkt die Position der Autoritätsperson oder seiner Bedürfnisse auf Kosten des Kindes.

3. Unser Anliegen:

  • Hope for One möchte Kinder, Autoritätspersonen und die Öffentlichkeit über die Problematik des Kindesmissbrauchs informieren. Stillschweigendes Tolerieren oder die Nichtmeldung von beobachtetem Kindesmissbrauch wird als falsch angesehen.
  • Die Sicherung des Kindeswohls und das Fördern einer gesunden Umgebung für Kinder ist fundamental für Bildung und Entwicklung der Kinder.
  • Hope for One informiert und trainiert seine Mitarbeiter, um Missbrauch der Kinder durch die eigenen Mitarbeiter oder externe Personen zu verhindern.
  • Wo immer möglich werden auch Kinder als Interessenvertreter eingesetzt, da Hope for One davon überzeugt ist, dass Kinder ein Recht auf Reden und Zuhören haben. Durch das involviert-sein lernen die Kinder zusätzlich mehr über ihre Rechte und werden angehalten, Informationen untereinander kooperativ auszutauschen und in Interessenverbindungen aktiv zu werden.
  • Hope for One verpflichtet sich regelmäßige Trainings, Kontrollen und Evaluationen bezüglich Schutz von Kindern durchzuführen und Verhaltensprotokolle zu erstellen. Jegliche Anliegen richten Sie bitte in Schriftform an die Leitung.

 

4. Verhaltenskodex:

Hope for One erwartet von allen Partnerkirchen/-organisationen, Mitarbeitern, Praktikanten, freiwilligen Helfern, Besuchern sowie Sponsoren, alle Kinder mit Respekt und Würde zu behandeln.

  • Alle Partnerkirchen/-organisationen, Mitarbeiter, Praktikanten, freiwilligen Helfer, Besucher sowie Sponsoren, die im direkten Kontakt mit Projekten oder Kindern stehen, müssen den vorliegenden Verhaltenskodex zur Kenntnis nehmen sowie unterschreiben. Damit erklären sie, dass sie die Regeln gelesen haben und sie jederzeit einhalten werden. Nichteinhaltung und unangemessenes Verhalten erfolgen werden mit disziplinarischen Konsequenzen geahndet. Dies beinhaltet die Entlassung der betreffenden Person sowie die sofortige Beendigung von Zusammenarbeit mit der jeweiligen Organisation.
  • Alle Partnerkirchen/-organisationen, Mitarbeiter, Praktikanten, freiwilligen Helfer, Besucher sowie Sponsoren dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von Hope for One Foto- oder Videoaufnahmen der Kinder erstellen.
  • Jegliche technischen Geräte wie Computer, Tablets, Mobiltelefone, Digitalkameras oder vergleichbaren Geräte mit ähnlichen technischen Eigenschaften werden angemessen verwendet und niemals benutzt, um Kinder zu belästigen, auszubeuten oder um kinderpornographische Inhalte jeglicher Art zu konsumieren.
  • Partnerkirchen/-organisationen, Mitarbeiter, Praktikanten, freiwillige Helfer, Besucher sowie Sponsoren von Hope for One müssen sich bewusst sein, dass sie unter Umständen mit missbrauchten Kindern arbeiten, die die Beziehung für besondere Aufmerksamkeit nutzen wollen. Die Autoritätsperson ist in jeder Situation verantwortlich (auch wenn das Kind sich aufreizend verhält) und sollte jede gefährdende, kompromittierende oder verdächtig aussehende Situation vermeiden.
  • Unangebrachtes Verhalten in Bezug auf Kinder, inklusive Nichtbeachtung der vorliegenden Richtlinien oder sexuellem Missbrauch von Kindern sind ein Grund für disziplinarische Maßnahmen, welche eine Kündigung des Mitarbeiters/Beendigung der Zusammenarbeit nach sich ziehen kann. Der falsch handelnde Mitarbeiter soll unverzüglich bei der zuständigen Verwaltung gemeldet werden.
  • Von Partnerkirchen/-organisationen, Mitarbeitern, Praktikanten, freiwilligen Helfern, Besuchern sowie Sponsoren von Hope for One werden insbesondere während der Anwesenheit von Kindern ein gutes Verhalten und positive Charaktereigenschaften erwartet.

 

4.1 Ausführungsstandards für die Mitarbeiter

Es ist die Richtlinie und das Versprechen von Hope for One, dass alle Kinder und junge Menschen in unserer Obhut in einer transparenten Weise behütet und beaufsichtigt werden. Dadurch bedingt sind Mitarbeiter dazu angehalten folgende Dinge nicht zu tun:

  • Kinder alleine zur Toilette oder anderen abgeschotteten Plätzen zu begleiten
  • Kinder in einer Weise zu begrüßen, die unangebracht erscheinen könnte
  • Bereiche des Körpers des Kindes zu berühren, die von normaler Badewäsche bedeckt sind
  • Mit den Kindern zu ringen, kämpfen oder sie in anderer Weise grob zu behandeln
  • Andere Handlungen die ähnlich den o.g. sind

 

4.2 Richtlinien zu beobachtetem Missbrauch:

  • Jeder Verdacht hinsichtlich Kindesmissbrauch ist unverzüglich an die Leitung zu melden. Handelt es sich bei dem verdächtigten Mitarbeiter um die Leitung, so ist der Verdacht der verantwortlichen Person für Kinderschutz mitzuteilen.
  • Kein Mitarbeiter, Praktikant oder freiwilliger Helfer sollte versuchen, die Situation alleine aufzuklären.
  • Wenn die Untersuchung ergibt, dass der Verdacht begründet ist, werden die Eltern des Kindes bzw. die zuständige Autoritätsperson benachrichtigt sowie die zuständige offizielle Stelle (meist das Jugendamt) informiert, die hieraufhin ggf. Klage einlegt.
  • Der verdächtigte Mitarbeiter wird bis zur Klärung des Verfahrens temporär von jeglichem direkten Kontakt mit Kindern befreit.
  • Täter-/in und Opfer werden zu jeder Zeit mit Respekt behandelt.
  • Die Erzählung des Kindes wird als Wahrheit beurteilt, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Kinder sollten für die Übergangszeit bis zur Klärung des Vorfalls einen zusätzlichen Schutz erhalten.
  • Alle den Vorfall betreffenden Fakten sollen in Berichtsform aufgeschrieben und vertraulich eingereicht werden. Die Berichte sollten für den Täter/die Täterin zugänglich gemacht werden, damit er/sie die Fakten überprüfen und verifizieren kann.
  • Hope for One wird mit anderen Organisationen kooperieren, falls ein Kind zusätzlichen Schutz benötigt.

 

Verpflichtungserklärung:

Von allen Hope for One Mitarbeitern, Komitee Mitgliedern, Mitarbeitern, Praktikanten, freiwilligen Helfern, Besuchern, Sponsoren, Partnerkirchen und -organisationen zu unterschreiben. Eine Kopie liegt im Hope for One Büro aus. Alle Partnerkirchen/-organisationen, Komitee Mitglieder, Mitarbeiter, Praktikanten, freiwillige Helfer, Besucher sowie Sponsoren verstehen und akzeptieren diese Richtlinien. Die Richtlinien werden alle zwei Jahre erneut überprüft.

Ich erkläre, dass:

  • Ich die Hope for One Kinderschutz-Richtlinien gelesen und verstanden habe.
  • Ich mich an die in den Richtlinien erklärten Prozeduren halten werde.
  • Ich noch nie wegen einer Straftat in Bezug auf Kindeswohl-Gefährdung, ob physischer oder sexueller Weise, angeklagt oder verurteilt wurde.
  • Ich verpflichte mich zur Kooperation, falls es zu einem Verdacht gegen mich kommt und werde transparent an der Klärung mitarbeiten.

Mit der Zustimmung zu unserer Partnerschaftsvereinbarung erklären Sie sich auch mit der Kinderschutz-Richtlinie einverstanden.

Hope for One e.V.