Partnerschaftsvereinbarung

Mit dieser Vereinbarung gehen Sie und Hope for One eine unbefristete Partnerschaft ein mit dem Ziel, Kindern in aller Welt Hoffnung zu geben. Sie akzeptieren automatisch die Kinderschutzrichtlinien, die Sie hier finden. Durch die Durchführung von wöchentlichen Programmen, den so genannten Hope Clubs, vermitteln wir das Evangelium auf unterhaltsame und zugängliche Weise und glauben, dass wir gemeinsam eine bessere Zukunft für Kinder aufbauen können.

Als Partner werden wir uns gegenseitig unterstützen, effektiv vorgehen und unsere Ziele erreichen, indem wir unser Bestes im Namen der Partnerschaft geben. Vielen Dank für Ihre Unterschrift unter die Vereinbarung. Wir und unsere Partner sind entschlossen, Gottes Reich unter den Kindern dieser Welt zu bauen. Seien Sie reichlich gesegnet in dieser wertvollen Aufgabe und mögen Ihre Arbeit die Anerkennung erhalten, die sie verdient.

 

Verantwortung von Hope for One

  • Wir werden für Sie und Ihre Arbeit beten und Gott um Versorgung bitten.
  • Wir werden Schulungsmaterial für Sie und Ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
  • Wir werden Coaching und Anleitung nach Bedarf anbieten.
  • Wir werden Lektionen inkl. Bildergeschichten bereitstellen.
  • Wir werden Grafiken bereitstellen. Siehe Einzelheiten im Artikel "Rechte an erstellten Inhalten"

 

Verantwortung des Partners

  • Der Partner wird einen Hope Club durchführen.
  • Der Partner teilt die Teilnehmerzahl der Programme dem Kidsfest-Büro in geeigneter Form mit. Beim Übertragen von Bilder und/oder Videos auf den Server von Hope for One gehen die Rechte an diesen Inhalten automatisch an Hope for One e.V. über.
  • Der Partner baut regelmäßig Beziehungen zu den Kindern und ihren Familien.
  • Der Partner stellt durch ausreichende Vorbereitung und Herstellen von Requisiten eine gleichbleibend hohe Qualität der Programme sicher.
  • Der Partner achtet selbst auf das Einhalten aller einschlägigen Vorschriften (insb. das Einholen erforderlicher Genehmigungen und das Bereitstellen von notwendigen Versicherungen wie einer Haftpflichtversicherung) und übernimmt in vollem Umfang die Haftung für sein Handeln.
  • Der Partner ist finanziell unabhängig von Hope for One und wird seine eigenen Buchhaltungsunterlagen gemäß den Buchhaltungsprinzipien und dem geltenden Recht verwalten.

Beide Parteien haben das Recht, das Logo, den Namen und/oder die Marken der jeweils anderen Partei zu verwenden, um die Partnerschaft sowohl für die Öffentlichkeit als auch für interne Zwecke zu kommunizieren. Jede Partei behält sich das Urheberrecht für ihre eigenen Marken, Logos, Materialien und ihr geistiges Eigentum vor. Hope for One hat das Urheberrecht an allen Daten, die über den WhatsApp-Kanal und/oder die WebApp bereitgestellt und gesammelt werden. Dies schließt alle Daten ein, die die Nutzer in das System eingeben und/oder an das System senden.

 

Anhang A: Geistiges Eigentum

Spezifische Genehmigungen zur Nutzung von geistigem Eigentum

  • Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "Marken" alle Warenzeichen, Dienstleistungsmarken sowie Unternehmens- und Markenkennzeichen und -identifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wortmarken, Logos und andere Bildmarken, Phrasen, Lektionen, zusammengesetzte Marken, institutionelle Bilder, Erscheinungsbilder und Identifikationen jeder Partei, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht. Die Parteien gewähren sich gegenseitig die Nutzung ihrer jeweiligen Marke(n) während der Laufzeit dieser Vereinbarung, und zwar ausschließlich für die Nutzung in Verbindung mit der Vereinbarung und nur in der in den Anlagen zu dieser Vereinbarung beschriebenen und dargestellten Form. Die Lizenz zur Nutzung der Marken umfasst nicht das Recht, die Marken ohne vorherige schriftliche Genehmigung in anderer Weise zu nutzen oder einzubinden, auch nicht im Rahmen von begleitendem Marketing, Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung oder als Handelsnamen oder Internet-Domainnamen.
  • Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie Eigentümer oder anderweitig im Besitz des ausschließlichen Rechts sind, ihre jeweiligen Marken zu nutzen und zu lizenzieren. Alle Verwendungen von Marken durch die Parteien kommen ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer zugute. Jede Partei behält alle Rechte in Bezug auf ihre Marken, die nicht ausdrücklich einer anderen Partei gewährt werden. Jede Partei kann nach eigenem Ermessen der Verwendung der Marken durch eine andere Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei widersprechen. Der Empfänger der Mitteilung hat fünf (5) Arbeitstage Zeit, um die in der Mitteilung genannte angebliche Verletzung zu beheben oder eine einvernehmliche Lösung mit dem Absender der Mitteilung zu finden. Wird die Angelegenheit bis zum Ablauf der Frist nicht zur Zufriedenheit des Absenders der Mitteilung abgestellt oder gelöst, muss der Empfänger der Mitteilung die Verwendung der fraglichen Marke(n) unverzüglich einstellen.
  • Jede Partei behält sich das Recht vor, ihre Marken überall in Verbindung mit jedem Zweck gleichzeitig zu verwenden und anderen eine Lizenz zur Verwendung ihrer Marken zu erteilen.

Eingeschränkte Lizenz zur Nutzung von Marken/Markennamen/Taglines/Logos

  • Alle Nutzungen der Marken einer Partei durch die andere Partei müssen mit den Qualitätskontrollstandards übereinstimmen, die die lizenzierende Partei von Zeit zu Zeit bekannt geben kann, und jede Partei verpflichtet sich, alle Nutzungen der Marken einer lizenzierenden Partei zu unterlassen, die die lizenzierende Partei beanstandet. Alle Werbeschriften und sonstigen Materialien, die von einer Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erstellt oder zur Verfügung gestellt werden, sind mit den von der anderen Partei vorgeschriebenen Urheberrechts- und Markenhinweisen zu versehen, wenn der Inhalt oder das Markenzeichen der anderen Partei darin enthalten ist. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, keine Namen, Marken oder Logos zu verwenden, zu registrieren oder zu versuchen, sie in irgendeiner Gerichtsbarkeit zu registrieren, oder sich anderweitig anzueignen oder zu übernehmen, die den Marken der anderen Partei zum Verwechseln ähnlich sind. Zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Vereinbarung oder danach darf ein Partner eine Hope for One Marke angreifen, anfechten oder einen Antrag auf deren Registrierung stellen. Hope for One darf zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Vereinbarung eine Partnermarke angreifen, anfechten oder anmelden.
  • Bei jeglicher Kennzeichnung einer der Parteien gemäß dieser Vereinbarung darf eine Partei weder das Branding oder eine andere Kennzeichnung der anderen Partei beeinträchtigen noch Urheberrechts-, Marken- oder andere Schutzvermerke der anderen Partei ändern oder entfernen.
  • Die Parteien vereinbaren, dass sie die Bilder, Informationen, Wahrnehmung, Qualität oder Sicherheit der Marken nicht maskieren, rahmen, überlagern oder anderweitig wesentlich verändern oder beeinträchtigen werden, es sei denn, dies ist aus zwingenden technischen Gründen erforderlich.
  • Alle Rechte, Lizenzen und Privilegien, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum der jeweiligen Parteien. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, erlöschen bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung (1) alle übertragenen Rechte und fallen an die jeweilige Partei zurück, und (2) jede Partei stellt jegliche Nutzung der Marken der anderen Partei ein.
  • Ungeachtet des Vorstehenden muss Hope for One jede vorgeschlagene Verwendung des Hope for One-Symbols und des Slogans schriftlich überprüfen und genehmigen.

Rechte an Inhalten, die im Rahmen dieser Partnerschaft erstellt werden

Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet "geistiges Eigentum" alle Rechte an Urheberrechten, Marken und anderen Rechten, die einer Partei vor Beginn dieser Vereinbarung gehören und die bei der Ausführung von Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung genutzt werden. In Anerkennung der Tatsache, dass jede Partei ihr geistiges Eigentum zur Förderung der Ziele dieser Vereinbarung lizenziert, gilt das Folgende für jede Partei als Lizenzgeber bzw. Lizenznehmer: Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber weltweit alle Rechte, Titel und Anteile an dem lizenzierten geistigen Eigentum des Hintergrunds besitzt und dass der Lizenznehmer keine dem Lizenzgeber widersprechenden Rechte an geistigem Eigentum erwirbt und diese auch nicht beanspruchen darf. Falls der Lizenznehmer zu irgendeinem Zeitpunkt (1) Rechte an lizenzierten Marken, Markenanmeldungen oder -registrierungen, (2) Urheberrechte an lizenzierten Werken oder (3) Domainnamen, die lizenzierte Marken enthalten, erwirbt, muss der Lizenznehmer auf Verlangen des Lizenzgebers und ohne Kosten für den Lizenzgeber alle diese Rechte, Anmeldungen, Registrierungen, Eigentumsrechte oder Domainnamen an den Lizenzgeber abtreten. Die Nutzung der lizenzierten Gegenstände durch den Lizenznehmer kommt dem Lizenzgeber zugute. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Gültigkeit der lizenzierten Marken anzufechten oder Ansprüche zum Nachteil des Lizenzgebers geltend zu machen.

Hope for One e.V.